Allgemeine Geschäftsbedingungen
Division Gastronomie Service
FN 256260d
I. Allgemeines
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB) regeln alle Beziehungen zwischen der Fa. Münzer Bioindustrie GmbH Division Gastronomie Service (im folgenden kurz „Münzer“ genannt) und dem Kunden (im folgenden kurz „Kunde“ genannt). Vereinbarungsgemäß gelten diese AGB nicht nur für das erste Rechtsgeschäft, sondern ausdrücklich auch für sämtliche weitere Vereinbarungen. Abweichende bzw. ergänzende Bestimmungen oder Vereinbarungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn Münzer diesen ausdrücklich zustimmt.
(2) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner von Münzer gelten auch dann nicht, wenn Münzer derartigen abweichenden Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. In diesem Sinne gelten auch Vertragserfüllungshandlungen durch Münzer nicht als Zustimmung zu diesen AGB abweichenden Geschäftsbedingungen der Vertragspartner von Münzer.
II. Sammlung/Entsorgung
(1) Altspeisefette bzw. Küchen- und Speiseabfälle
Münzer stellt dem Kunden einen oder mehrere Behälter für die Vertragslaufzeit zur Verfügung. Die Behälter sind und bleiben im Eigentum von Münzer. Der Kunde verpflichtet sich regelmäßige Wartungen und Überprüfungen der Behälter selbst durchzuführen und haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung und/oder mutwillige Beschädigung entstehen. Seitens Münzer wird für die Reinheit und Dichtheit der Behälter keine Haftung übernommen. Für Behälter, die der Kunde nicht an Münzer zurückgibt, verpflichtet sich der Kunde, einen pauschalen Schadenersatzbetrag von EUR 50,00 zuzüglich USt pro Behälter zu leisten. Der Behälter darf nur zum Zwecke der Sammlung/Entsorgung von Altspeisefetten bzw. Küchen- und Speiseabfällen verwendet werden. Der Aufstellungsort der Behälter ist vom Kunden bekanntzugeben. Dieser muss eine problemlose Aufstellung und Abholung der Behälter ermöglichen. Die vorschriftsmäßige Sicherung der Behälter, insbesondere bei Benützung der Straße oder des Straßenrandes obliegt dem Kunden. Der Behälter hält max. 100 ° heißes Öl aus jedoch empfehlen wir nur abgekühltes Altspeiseöl einzufüllen.
(2) Die Behälteraufstellung, -tausch und -rücknahme erfolgt mangels anders lautender Vereinbarung auf Kosten von Münzer. Die Abholung des Behälters für Altspeisefette erfolgt auf einer von Münzer vorgesehenen Tour, so schnell wie möglich, ab telefonischer Mitteilung des Kunden, wobei eine solche Mitteilung erst erfolgen darf, wenn der Behälter tatsächlich komplett mit Altspeisefetten/Abfällen gefüllt ist. Die Abholungsintervalle des Behälters für Küchen- und Speiseabfälle werden gesondert vereinbart. Fällt der Abholungstermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, wird der Behälter erst am darauffolgenden Werktag abgeholt. Münzer behält es sich jedoch vor, auch einen nicht vollen Behälter auszutauschen. Münzer behält sich weiters das Recht vor einen Auftrag ohne Zustimmung des Kunden ganz oder teilweise an Subunternehmer weiterzugeben. Für allfällige Fristverzögerungen bei der Auftragsdurchführung oder verspätete Abholung übernimmt Münzer keinerlei Haftung. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden in diesem Zusammenhang der Münzer gegenüber keinerlei Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
(3) Fettabscheiderinhalte
Die Entsorgung der Fettabscheiderinhalte umfasst üblicherweise die Entleerung, Reinigung, Entsorgung sowie Überprüfung der Funktionstüchtigkeit und Wiederbefüllen der Fettabscheideranlagen mit Frischwasser. Der tatsächliche Leistungsumfang wird im Auftragsfall detailliert vereinbart bzw. über ein Angebot dargestellt. Die gewählten Leistungen werden nach Meldung des Kunden innerhalb von 14 Tagen im Zuge einer von uns geplanten Tour durch Münzer ausgeführt.
(4) Inanspruchnahme von Münzer aus dem Titel des Schadensersatzes ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Kunde zu beweisen. Ersatzansprüche verjähren jedenfalls nach Ablauf eines Jahres nach Erbringung der Leistung durch Münzer. Beanstandungen, Reklamationen sowie Ersatzansprüche aus einer allfälligen Beschädigung durch Behälter oder Fahrzeuge von Münzer müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich geltend gemacht werden, widrigenfalls sie als verfallen und erloschen gelten.
III. Qualitätserfordernis
Der Kunde stellt ungereinigte Altspeisefette sowie Küchen- und Speiseabfälle zur Verfügung. Ein Mengenabzug in Höhe von 7 % wird bei Abholung durch Münzer aufgrund von Wasseranteilen und sonstigen Substanzen durchgeführt. Münzer ist berechtigt, nicht den vereinbarten Qualitätserfordernissen entsprechende Altspeisefette, sowie Küchen- und Speiseabfälle im Zuge der Abholung zurückzuweisen. Im Fall der Zurückweisung erstattet Münzer den Kaufpreis nicht. Entstehen Münzer durch die Zurückweisung Kosten, so ist Münzer berechtigt, diese Kosten an den Kunden zu verrechnen. Wird im Zuge der Entleerung des Behälters in der Aufbereitungsanlage von Münzer eine bei Abholung nicht ersichtliche Verunreinigung festgestellt, wird diese dem Kunden abgezogen. Der Kunde hat die Möglichkeit Fotos der Verunreinigung anzufordern. Darüber hinaus haftet der Kunde Münzer gegenüber für alle weiteren Nachteile und Schäden, die durch eine wahrheitswidrige Qualitätsdeklaration des Kunden entstehen. Mit der Übernahme der Altspeisefette bzw. Küchen- und Speisenabfälle durch Münzer geht auch das Eigentum auf diesen über.
IV. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche von Münzer genannten und mit Münzer vereinbarten Preise für die übernommenen Altspeisefette bzw. Küchen- und Speiseabfälle entsprechen der jeweiligen aktuellen Kalkulationssituation. Diese Preie verstehen sich inklusive Gebühren und Abgaben, jedoch exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (wenn nicht anders angegeben). Überdies ist Münzer berechtigt, die vereinbarten Preise bei von Münzer nicht beeinflussbaren Änderungen der ihrer Kalkulation zu Grunde liegenden Kostengrundlagen im Umfang dieser Änderungen anzupassen. Die Bezahlung des vereinbarten Preises an den Kunden (bei Altspeisefetten) bzw. an Münzer (bei Küchen- und Speiseabfällen) hat binnen der vereinbarten Zahlungskonditionen nach Leistungserbringung und Feststellung, ob die vereinbarten Qualitätserfordernisse eingehalten wurden, zu erfolgen. Bestehen bezüglich der richtigen Qualitätsdeklaration durch den Kunden Zweifel, ist Münzer berechtigt, die Altspeisefette bzw. Küchen- und Speiseabfälle auf Kosten des Kunden untersuchen zu lassen. Das Ergebnis ist für die weitere Behandlung und Kostenabrechnung verbindlich. Für die Bestimmung der Menge der Altspeisefette bzw. Küchen- und Speiseabfälle dient das am Lkw von Münzer installierte elektronische Wiegesystem die Menge der Küchen- und Speiseabfälle – sofern vereinbart – auch nach Behälter berechnet werden. Überdies wird der Kaufpreis nur dann geschuldet, wenn der Kunde die Altspeisefette bzw. Küchen- und Speiseabfälle tatsächlich in den von Münzer gestellten Behältern übergibt.
(2) Die Abrechnung hinsichtlich der Fettabscheiderinhalte erfolgt nach der Kubatur der Fettabscheider zuzüglich des benötigten Reinigungsmaterials (Wasser).
(3) Münzer behält sich das Recht vor aufgrund von abweichenden Mengenangaben bei der Altspeisefettabholung die Vergütung nach einer gewissen Zeit automatisch zu ändern oder auch auf Null zu setzen. Sollte es aufgrund globaler Ereignisse zu massiven ökonomischen Verlusten seitens Münzer kommen, kann der vereinbarte Preis für eine gewisse Zeit ebenfalls gesenkt werden. Hierbei wird der Kunde im Vorhinein informiert. Der Kunde stimmt mit der Annahme der AGB zu, dass er die Vergütung erst bei einem Mindestgutschriftsbetrag in der Höhe von EUR 50,-- von Münzer überwiesen erhält. In Ausnahmefällen, die mit dem Kunden separat vereinbart werden müssen, wird die Vergütung bereits früher überwiesen. Sollte vom Kunden keine UID-Nummer bekanntgegeben werden, wird der im Vertrag angeführte Vergütungspreis ohne Mehrwertsteuer überwiesen.
V. Vertragsdauer
Der Vertrag beginnt zum vereinbarten Datum und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dieser kann von Münzer bei Verstoß gegen die geschlossene Vereinbarung bzw. gegen die AGB sofort, ansonsten unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht mindestens drei Monate vor Ablauf eines Jahres durch den Kunden gekündigt, so gilt dieser automatisch um ein weiteres Jahr als verlängert. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
VI. Ausschließlichkeit
Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit seine bei ihm anfallenden Altspeisefette ausschließlich an Münzer zu liefern.
VII. Sonstige Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen werden zwischen Münzer und dem Kunden solche vereinbart, die mit wirtschaftlichem Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Kunden gegen die vereinbarten Preise wird – soweit sie nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von Münzer ausdrücklich anerkannt wurden – ausgeschlossen.
VIII. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Für Streitigkeiten jeglicher Art zwischen Münzer und dem Kunden ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes anwendbar. Als Gerichtsstand wird die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Gleisdorf vereinbart.
IX. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt (z.B. Hochwasser u.a.) und alle sonstigen von Münzer Bioindustrie GmbH nicht zu vertretenden Umstände, welche eine Entsorgungsleistung verhindern, berechtigen Münzer für die Dauer und den Umfang der auf höhere Gewalt beruhenden Störungen, die Abholung ganz oder teilweise einzustellen oder aufzuschieben.
X. Nachhaltigkeit
Aufgrund gesetzlicher Regelungen des Einsatzes von Altspeisefetten in der Biodieselproduktion muss sich der Kunde jährlich zur Einhaltung, dieser in einer Selbsterklärung genannten Regeln, verpflichten. Mit der Unterzeichnung gilt die auf der Website www.muenzer.at/altspeisefettsammlung veröffentlichte Selbstauskunft und ist für die Vertragsdauer gültiger Bestandteil dieses Vertrages. Erfolgt bis zwölf Tage vor Ablauf eines jeden Kalenderjahres kein Widerspruch dieser Vereinbarung durch den Kunden, wird die Selbstauskunft für das Folgejahr bestätigt.
XI. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Münzer steht das Recht zu, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Münzer und des Kunden für den Kunden zumutbar ist. Dies gilt nicht für wesentliche Regelungen des Vertrages, insbesondere Art und Umfang der vereinbarten beiderseitigen Leistungen (z.B. Preise). Jede Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem Kunden per Textform (z.B. per E-Mail, Telefax oder Brief) mitgeteilt. Der Kunde hat die Möglichkeit einer solchen Änderung innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt dieser Benachrichtigung in Textform (z.B. per E-Mail, Telefax oder Brief) zu widersprechen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht oder nicht rechtzeitig, gilt die Änderung als genehmigt. Wird der Änderung fristgerecht widersprochen, werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geändert. Wir behalten uns für diesen Fall vor, den Vertrag zu kündigen.
XII. Datenschutz
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). Details dazu finden Sie unter www.muenzer.at/datenschutz
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Hierzu erreichen Sie uns unter folgenden Kontaktdaten:
Münzer Bioindustrie GmbH
Untergroßau 207, A-8261 Sinabelkirchen
Tel.: +43 (0) 50 180
E-Mail: datenschutz[at]muenzer.at
Stand: September 2022