Gastroservice

Münzer Bioindustrie GmbH


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Division Gastronomie Service
FN 256260d

I. Allgemeines

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB) regeln alle Beziehungen zwischen der Münzer Bioindustrie GmbH (im Folgenden kurz „Münzer“ genannt) und dem Vertragspartner (im Folgenden kurz „Kunde“ genannt). Vereinbarungsgemäß gelten diese AGB nicht nur für das erste Rechtsgeschäft, sondern ausdrücklich auch für sämtliche weitere Vereinbarungen. Abweichende bzw. ergänzende Bestimmungen oder Vereinbarungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn Münzer diesen ausdrücklich zustimmt.

(2) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden gelten auch dann nicht, wenn Münzer derartigen abweichenden Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. In diesem Sinne gelten auch Vertragserfüllungshandlungen durch Münzer nicht als Zustimmung zu diesen AGB abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden.

II. Sammlung/Entsorgung

(1) Altspeisefette bzw. Küchen- und Speiseabfälle

Münzer stellt dem Kunden einen oder mehrere Behälter für die Vertragslaufzeit zur Verfügung. Die Behälter sind und bleiben im Eigentum von Münzer. Der Kunde verpflichtet sich regelmäßige Wartungen und Überprüfungen der Behälter selbst durchzuführen und haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung und/oder mutwillige Beschädigung entstehen. Seitens Münzer wird für die Reinheit und Dichtheit der Behälter keine Haftung übernommen. Für Behälter, die der Kunde nicht an Münzer zurückgibt, verpflichtet sich der Kunde, einen pauschalen Schadenersatzbetrag von EUR 50,00 zuzüglich USt pro Behälter zu leisten. Der Behälter darf nur zum Zwecke der Sammlung/Entsorgung von Altspeisefetten bzw. Küchen- und Speiseabfällen verwendet werden. Der Aufstellungsort der Behälter ist vom Kunden bekanntzugeben. Dieser muss eine problemlose Aufstellung und Abholung der Behälter ermöglichen. Die vorschriftsmäßige Sicherung der Behälter, insbesondere bei Benützung der Straße oder des Straßenrandes obliegt dem Kunden. Die technischen Spezifikationen des Behälters erlauben eine Öltemperatur beim Befüllen von bis zu max. 100 Grad. Das ist ein Spitzenwert und das Material ist nicht auf eine dauerhafte Befüllung mit dieser Temperatur ausgelegt. Daher sollte nur abgekühltes Altspeiseöl eingefüllt werden.

(2) Die Behälteraufstellung, -tausch und -rücknahme erfolgt mangels anders lautender Vereinbarung auf Kosten von Münzer. Die Abholung des Behälters für Altspeisefette erfolgt auf einer von Münzer vorgesehenen Tour, so schnell wie möglich, ab telefonischer Mitteilung des Kunden. Eine solche Mitteilung des Kunden darf erst erfolgen, wenn der Behälter tatsächlich bis zu der im Behälter vorgegebenen Markierung mit Altspeisefetten/Abfällen gefüllt ist. Die Abholungsintervalle des Behälters für Küchen- und Speiseabfälle werden gesondert vereinbart. Fällt der Abholungstermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, wird der Behälter erst am darauffolgenden Werktag abgeholt. Münzer behält es sich jedoch vor, auch einen nicht vollen Behälter auszutauschen. Münzer behält sich weiters das Recht vor einen Auftrag ohne Zustimmung des Kunden ganz oder teilweise an Subunternehmer weiterzugeben. Für allfällige Fristverzögerungen bei der Auftragsdurchführung oder verspätete Abholung übernimmt Münzer keinerlei Haftung. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden in diesem Zusammenhang Münzer gegenüber keinerlei Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

(3) Fettabscheiderinhalte

Die Entsorgung der Fettabscheiderinhalte umfasst üblicherweise die Entleerung, Reinigung, Entsorgung sowie Überprüfung der Funktionstüchtigkeit und Wiederbefüllung der Fettabscheideranlagen mit Frischwasser. Der tatsächliche Leistungsumfang wird im Auftragsfall detailliert vereinbart bzw. über ein Angebot dargestellt. Die gewählten Leistungen werden nach Meldung des Kunden innerhalb von 14 Tagen von Münzer ausgeführt.

(4) Inanspruchnahme von Münzer aus dem Titel des Schadenersatzes ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Kunde zu beweisen. Ersatzansprüche verjähren jedenfalls nach Ablauf eines Jahres nach Erbringung der Leistung durch Münzer.

(5) Der Kunde ist zur sofortigen Überprüfung der von Münzer erbrachten Leistungen verpflichtet und hat etwaige Mängel innerhalb von drei Tagen ab Leistungserbringung schriftlich unter genauer Spezifikation des Mangels mitzuteilen, andernfalls sämtliche Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche des Kunden erlöschen.

(6) Beanstandungen, Reklamationen sowie Ersatzansprüche aus einer allfälligen Beschädigung durch Behälter oder Fahrzeuge von Münzer müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich geltend gemacht werden, widrigenfalls sie als verfallen und erloschen gelten.

III. Qualitätserfordernis

Der Kunde stellt ungereinigte Altspeisefette sowie Küchen- und Speiseabfälle zur Verfügung. Ein Mengenabzug in Höhe von 7 % wird bei Abholung durch Münzer aufgrund von Wasseranteilen und sonstigen enthaltenen Verschmutzungen durchgeführt. Münzer ist berechtigt, nicht den vereinbarten Qualitätserfordernissen entsprechende Altspeisefette, sowie Küchen- und Speiseabfälle im Zuge der Abholung zurückzuweisen.

Für den Fall der Zurückweisung von Altspeisefetten kann Münzer die Abholung des zurückgewiesenen Altspeisefettes nach eigenem Ermessen durchführen oder verweigern. In beiden Fällen hat Münzer keine Kaufpreiszahlung zu leisten.

Für den Fall der Verweigerung ist der Kunde verpflichtet, das zurückgewiesene Altspeisefett aus den von Münzer zur Verfügung gestellten Behältern zu entfernen.

Für den Fall der Verweigerung von Küchen- und Speiseabfällen ist der Kunde verpflichtet, die zurückgewiesenen Küchen- und Speiseabfällen aus den von Münzer zur Verfügung gestellten Behältern zu entfernen. Im Fall der Zurückweisung hat der Kunde dennoch den vereinbarten Preis zu bezahlen.

Entstehen Münzer durch die Zurückweisung Kosten, ist Münzer berechtigt, diese Kosten an den Kunden zu verrechnen. Wird im Zuge der Entleerung des Behälters in der Aufbereitungsanlage von Münzer eine bei Abholung nicht ersichtliche Verunreinigung festgestellt, wird diese dem Kunden von der festgestellten Gesamtmenge abgezogen. Der Kunde hat die Möglichkeit Fotos der Verunreinigung anzufordern. Darüber hinaus haftet der Kunde Münzer gegenüber für alle weiteren Nachteile und Schäden, die durch eine wahrheitswidrige Qualitätsdeklaration des Kunden entstehen. Mit der Übernahme der Altspeisefette bzw. Küchen- und Speisenabfälle durch Münzer geht auch das Eigentum auf Münzer über.

IV. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sämtliche von Münzer genannten und mit Münzer vereinbarten Preise für die übernommenen Altspeisefette bzw. Küchen- und Speiseabfälle entsprechen der jeweiligen aktuellen Kalkulationssituation. Diese Preise verstehen sich inklusive Gebühren und Abgaben, jedoch exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (wenn nicht anders angegeben). Überdies ist Münzer berechtigt, die vereinbarten Preise bei von Münzer nicht beeinflussbaren Änderungen der ihrer Kalkulation zu Grunde liegenden Kostengrundlagen (vor allem bei Änderung von Lohnkosten aufgrund Kollektivvertragsänderungen oder bei Änderung von anderen, mit der Leistungserbringung in Zusammenhang stehenden Kosten, wie z.B. für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Verwertungskosten für Abfälle, Finanzierung usw., oder Gebühren, Steuern und Abgaben) im Umfang dieser Änderungen anzupassen. Die Bezahlung des vereinbarten Preises an den Kunden (bei Altspeisefetten) bzw. an Münzer (bei Küchen- und Speiseabfällen) hat binnen der vereinbarten Zahlungskonditionen nach Leistungserbringung und Feststellung, ob die vereinbarten Qualitätserfordernisse eingehalten wurden, zu erfolgen. Bestehen bezüglich der richtigen Qualitätsdeklaration durch den Kunden Zweifel, ist Münzer berechtigt, die Altspeisefette bzw. Küchen- und Speiseabfälle auf Kosten des Kunden untersuchen zu lassen. Das Ergebnis ist für die weitere Behandlung und Kostenabrechnung verbindlich. Für die Bestimmung der Menge der Altspeisefette bzw. Küchen- und Speiseabfälle dient das am Lkw von Münzer installierte elektronische Wiegesystem. Die Menge der Küchen- und Speiseabfälle wird – sofern vereinbart –  nach Behältern berechnet. Überdies wird der Kaufpreis nur dann geschuldet, wenn der Kunde die Altspeisefette bzw. Küchen- und Speiseabfälle tatsächlich in den von Münzer gestellten Behältern übergibt.

(2) Die Abrechnung hinsichtlich der Fettabscheiderinhalte erfolgt nach der Kubatur der Fettabscheider zuzüglich des benötigten Reinigungsmaterials (Wasser).

(3) Münzer behält sich das Recht vor bei signifikanten Abweichungen zwischen der abgeholten Altspeisefettmenge und der vom Kunden im Vertrag angegebenen Basismenge die Vergütung nach einer gewissen Zeit automatisch zu ändern oder auch auf Null zu setzen. Die Vergütung wird dem Kunden erst bei einem kumulierten Mindestgutschriftsbetrag in der Höhe von EUR 50,-- überwiesen. In Ausnahmefällen, die mit dem Kunden separat vereinbart werden müssen, wird die Vergütung bereits früher überwiesen. Sollte vom Kunden keine UID-Nummer bekanntgegeben werden, wird der im Vertrag angeführte Vergütungspreis ohne Mehrwertsteuer überwiesen.

V. Vertragsdauer

Das Vertragsverhältnis beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt und wird für ein Jahr abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis verlängert sich nach Ablauf des Jahres jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist mit Wirksamkeit zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres gekündigt wird.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Die Kündigung bedarf der Schriftform.

VI. Ausschließlichkeit

Der Kunde verpflichtet sich, während aufrechtem Vertragsverhältnis die jeweilig vereinbarten Entsorgungsleistungen ausschließlich von Münzer durchführen zu lassen.

VII. Sonstige Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame Bestimmung treten, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die Aufrechnungsmöglichkeit von Forderungen durch den Kunden wird – soweit die Forderungen nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von Münzer ausdrücklich anerkannt wurden – ausgeschlossen.

VIII. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Für Streitigkeiten jeglicher Art zwischen Münzer und dem Kunden ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und Verweisungsnormen anwendbar. Als Gerichtsstand wird die Zuständigkeit des Handelsgerichts Wien vereinbart.

IX. Höhere Gewalt

Bei einem Ereignis höherer Gewalt ist die davon betroffene Partei befreit, jene Pflichten, deren Erfüllung durch das Ereignis der höheren Gewalt unmöglich oder unangemessen geworden sind, für die Dauer seiner Wirkung zu erfüllen. Höhere Gewalt umfasst Ereignisse, die von außen eintreten und weder vorhergesehen noch durch vernünftiges Verhalten abgewendet werden können, wie z.B. Konfiszierung, hoheitliche Eingriffe, Krieg und Naturkatastrophen. Falls ein Ereignis höherer Gewalt länger als drei Monate andauert, können beide Vertragspartner den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Kündigungsfrist beenden. In einem solchen Fall bestehen keine Entschädigungs- oder Schadenersatzforderungen.

X. Nachhaltigkeit

Aufgrund gesetzlicher Regelungen des Einsatzes von Altspeisefetten in der Biodieselproduktion muss sich der Kunde jährlich zur Einhaltung, dieser in einer Selbsterklärung genannten Regeln, verpflichten. Mit der Unterzeichnung gilt die auf der Website www.muenzer.at/altspeisefettsammlung veröffentlichte Selbstauskunft und ist für die Vertragsdauer gültiger Bestandteil dieses Vertrages. Erfolgt bis zwölf Tage vor Ablauf eines jeden Kalenderjahres kein Widerspruch dieser Vereinbarung durch den Kunden, wird die Selbstauskunft für das Folgejahr bestätigt.

XI. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Münzer steht das Recht zu, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Münzer und des Kunden für den Kunden zumutbar ist. Dies gilt nicht für wesentliche Regelungen des Vertrages, insbesondere Art und Umfang der vereinbarten beiderseitigen Leistungen (z.B. Preise). Jede Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem Kunden per Textform (z.B. per E-Mail, Telefax oder Brief) mitgeteilt. Der Kunde hat die Möglichkeit einer solchen Änderung innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt dieser Benachrichtigung in Textform (z.B. per E-Mail, Telefax oder Brief) zu widersprechen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht oder nicht rechtzeitig, gilt die Änderung als genehmigt. Wird der Änderung fristgerecht widersprochen, werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geändert. Münzer behält sich für diesen Fall vor, den Vertrag zu kündigen.

Stand: November 2023



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